Günstige „IPTV“-Abos und Streaming-Apps versprechen tausende TV-Sender, Pay-TV-Pakete, Filme und Live-Sport zum Bruchteil des regulären Preises. Was viele nicht wissen: Wer solche offensichtlich illegalen Angebote nutzt, bewegt sich nicht in einer harmlosen Grauzone, sondern begeht in aller Regel eine Rechtsverletzung – mit möglichen zivil- und strafrechtlichen Folgen.

Warum illegales IPTV-Streaming riskant ist

Beim Streaming aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle entstehen auf dem Gerät Kopien, die – anders als beim normalen Surfen – nicht von der urheberrechtlichen Ausnahme für flüchtige Vervielfältigungen gedeckt sind. Das hat der Europäische Gerichtshof bereits 2017 klargestellt (Urteil „Filmspeler“, C-527/15). Damit kann schon das bloße Ansehen solcher Streams eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Daraus können sich ergeben:

  • Zivilrechtlich: Abmahnung, Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz- und Kostenforderungen.
  • Strafrechtlich: Ermittlungen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG); je nach Fallgestaltung kommen weitere Vorschriften in Betracht.

In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Kundendaten illegaler IPTV-Anbieter sichergestellt. Auf dieser Grundlage gehen Rechteinhaber und Ermittlungsbehörden zunehmend auch gegen Nutzer vor.

Sie haben eine Abmahnung oder Post von der Staatsanwaltschaft erhalten?

Bewahren Sie Ruhe – aber handeln Sie überlegt. Bitte beachten Sie:

  • Machen Sie keine Angaben zur Sache – weder gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft noch gegenüber der Gegenseite. Sie haben das Recht zu schweigen; niemand muss sich selbst belasten.
  • Unterschreiben Sie nichts – insbesondere keine vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Zahlen Sie nicht vorschnell die geforderten Beträge.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zum Anbieter oder zur Gegenseite auf.
  • Notieren Sie die Fristen im Schreiben und lassen Sie sie nicht verstreichen.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen auf und wenden Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt.

Der wichtigste Grundsatz: Sagen Sie nichts zur Sache und wenden Sie sich zuerst an einen Anwalt. Voreilige Erklärungen oder Zahlungen können Ihre Position erheblich verschlechtern.

Wie wir Ihnen helfen

Wir prüfen – zunächst unverbindlich – Ihre konkrete Situation, die Erfolgsaussichten und die Risiken. Wir bewerten die Berechtigung von Abmahnung oder Forderung, wehren unbegründete oder überzogene Ansprüche ab, verhandeln über die Konditionen und übernehmen im Ermittlungsverfahren Ihre Verteidigung. Ziel ist stets der kürzeste, effektivste und günstigste Weg zu einer Lösung.

Senden Sie uns das Schreiben – gescannt per E-Mail – zusammen mit Ihren Kontaktdaten. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Telefon: 069 95 96 45 0 · E-Mail: roger@kressin-law.de